Informationen zur Schadstoffentsorgung

Das Schadstoffmobil kommt

Schadstoffmobile sind meist kommunale Fahrzeuge. Hier können Bürger zu bestimmten Terminen schadstoffbelastete Sonderabfälle kostenlos entsorgen. Die Abnahme erfolgt in haushaltsüblichen Mengen. Geben Sie Schadstoffe regelmäßig ab, statt diese über längere Zeiträume zu sammeln. Schadstoffmobile gibt es in allen Bundesländern. Alle Stoffe bzw. deren Verpackungen, die mit einem Gefahrstoffkennzeichen versehen sind, können bei einem Schadstoffmobil in Ihrer Region abgegeben werden. Bitte belassen Sie Schadstoffe möglichst immer in ihren Originalerpackungen. Schütten sie Schadstoffe niemals zusammen da dies zu chemischen Reaktionen führen kann bei denen giftige Gase oder explosive Mischungen entstehen. Zeigen Sie Verantwortung für Natur und Umwelt. Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer Abfälle vor Eintreffen des Schadstoffmobils an den Haltepunkten ablagert! Übergeben Sie deshalb Ihre Schadstoffe immer persönlich, auch um etwaige Unklarheiten über Art und Herkunft der Schadstoffe mit den Experten des Schadstoffmobils zu klären. Schadstoffe gehören grundsätzlich in eine fachgerechte Schadstoffentsorgung und niemals unbeaufsichtigt an den Straßenrand, in die Natur oder in die Kanalisation.

Was nimmt das Schadstoffmobil an?

Folgende Substanzen und Gegenstände werden von den Schadstoffmobilen gesammelt: Medikamente, Reste von Reinigern, Kalklöser, Rostentferner, Farbreste - jedoch keine vollständig eingetrockneten Farben, Spachtelmassen und Kitte, Lacke und Verdünnungen, Bremsflüssigkeiten, Unterbodenschutz, Batterien, Akkus, Knopfzellen, PCB-haltige Lampenkondensatoren, Laborchemikalien, Fotochemikalien, Pflanzenschutz- und Unkrautvernichtungsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel, Energiespar- und Leuchtstofflampen, Quecksilberthermometer, ölhaltige Betriebsmittel, Benzin, Altöle, Klebstoffe und Leime, Säuren, Basen, Ammoniaklösungen.

Hinweis: Betriebe und Gewerbetreibende können das Schadstoffmobil nicht für die Schadstoffentsorgung nutzen.

Weitere Schadstoffe können Sie aus unserem Schadstoffe A-Z entnehmen!

Schadstoffe entsorgen aber richtig

Produkte wie Medikamente, Reiniger, Farben, Verdünner, Motoröl, elektronische Geräte u.v.m. sind tägliche Gebrauchsgegenstände. Nach Gebrauch sind sie sowohl Wertstoffträger und Sondermüll, der fach- und umweltgerecht entsorgt werden muss! Die Entsorgung von Schadstoffen und Sondermüll ist für Verbraucher meistens kostenlos. Erfahren Sie in den nachfolgenden Abschnitten, wie und wo Sie anfallende Schadstoffe entsorgen.

Batterien sind Rohstoffträger

Nur 40% verbrauchter Batterien und Akkus werden bisher zurückgegeben. Das ist zu wenig! Batterien und Akkus enthalten Zink, Eisen, Aluminium, Lithium und Silber, Quecksilber, Cadmium und Blei. Letztere sind giftig und somit Schadstoffe, die nicht in den Hausmüll gehören. Die Herstellung von Batterien benötigt wesentlich mehr Energie, als später darin gespeichert ist. Batterien haben also eine schlechte Energiebilanz und sind möglichst durch Akkus zu ersetzen. Entsorgen Sie bitte dringend leere oder kaputte Batterien unentgeltlich in den Sammelboxen der Discounter, Drogerie- oder Baumärkte! Auch die Schadstoffsammelstellen der Kommunen nehmen Batterien und Akkus an.

Elektroschrott muss zum Wertstoffhof

Elektroschrott gehört grundsätzlich in die Sammelstellen nicht in die Mülltonne! Die durchgestrichene Mülltonne auf Elektrogeräten oder deren Verpackungen verbietet, die Geräte in den Restmüll zu werfen. Das betrifft den Kühlschrank ebenso wie den Mixer oder die Computermaus. Elektrogeräte aller Art enthalten fast ausschließlich Wert- und Rohstoffe, die sämtlich zurückgewonnen werden. Große Elektrogeräte werden in der Regel bereits vom Handel und Herstellern angenommen und verwertet.

Energiesparlampen enthalten Quecksilber

Energiesparlampen enthalten giftiges Quecksilber. Sie werden gesondert gesammelt und verwertet. Wegen der Giftigkeit des enthaltenen Quecksilbers ist die Rückgabe verbrauchter Lampen an Einzelhändler, Recycling- und Wertstoffhöfe oder Schadstoffmobile ein MUSS.

Medikamente nicht in die Kanalisation

Die Entsorgung von Medikamenten und Arzneimitteln ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Apotheken sind seit 2009 nicht mehr zur Rücknahme von Medikamenten verpflichtet. Einige bieten diesen Service jedoch weiterhin an. Sie dürfen Medikamente über den normalen Restmüll entsorgen. Empfehlenswerter ist jedoch die Rückgabe an Apotheken, Schadstoffmobile oder Recyclinghöfe. Eine Entsorgung über die Kanalisation ist unverantwortlich, da letztlich das Trinkwasser mit einem Cocktail unterschiedlicher Substanzen belastet wird. Wasseraufbereitungsanlagen können viele dieser Schadstoffe nicht aus dem Wasser entfernen. So gelangen diese unweigerlich in den natürlichen Wasserkreislauf.

Altholz nicht einfach verbrennen

Holzwerkstoffe aus alten Möbeln, Verpackungshölzer, Bau- und Abbruchhölzer werden als Altholz bezeichnet. Wegen der Schadstoffbelastung müssen viele Althölzer fachgerecht entsorgt werden. Die Verwertung von belastetem Holz ist gesetzlich in der Altholzverordnung geregelt und erfolgt in Feuerungsanlagen in denen auch die Schadstoffe vernichtet werden. Nicht edem Altholz ist anzusehen, daß es mit Holzschutzmitteln behandelt wurde! Bei der offenen bzw. zu kalten Verbrennung entstehen giftige Stoffe, die über die Luft in die Umwelt gelangenschädliche Stoffe in die Luft.

Altöl und Schmierstoffe

Altöle und Schmierstoffe reichern im Laufe Ihrer Benutzung Schadstoffe an. Bereits kleinste Mengen Öl können große Wassermengen verunreinigen! Die ordnungsgemäße Entsorgung von Altölen und Schmierstoffen erfolgt über den Handel, KFZ-Werkstätten und Altöl-Annahmestellen.

Schadstoffentsorgung

Umweltbelastende Stoffe sind Schadstoffe. Sie sind in der Regel auch als solche gekennzeichnet. Bei unsachgemäßem Umgang richten auch kleine Mengen erhebliche Schäden für Menschen, Umwelt und Natur an. Schadstoffe bergen ein erhebliches Gefahrenpotenzial und gehören deshalb nicht in den Hausmüll sondern immer in eine fachgerechte Schadstoffentsorgung. Nur so kann der Gefährdung von Luft, Trinkwasser und Gesundheit und Natur vorgebeugt werden.Die Annahme von haushaltsüblichen Mengen erfolgt an den Schadstoffannahmestellen der Abfallentsorgungsbetriebe und Wertstoffhöfe und regelmäßig auch über die Schadstoffmobile (Umweltmobile). Nutzen Sie diese Möglichkeiten für die verantwortungsvolle Schadstoffentsorgung. Anregung: Greifen Sie doch zur Vermeidung schadstoffhaltiger Abfälle auf bewährte Hausmittel zurück. Diese sind umweltverträglicher und vor allem oft auch preiswerter. So entfernen Sie z.B. Kalkrückstände wirksam mit handelsüblichem Essig oder mit Zitronensäure. Zum Fensterputzen ersetzen Sie Glasreiniger durch eine Mischung von Wasser, etwas Spiritus oder Essig und einigen Tropfen Spülmittel. Spritzbrühen aus Kräutern eignen sich wirksam für Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung und das Unkraut lässt sich statt mit der Chemiekeule auch durch hacken und jäten entfernen. Bestimmte Sonderabfälle können Sie auch im Fachhandel abgeben. Altgummi und Altreifen entsorgen Sie beim Reifenhändler. Batterien werden Sie in den Supermäkten, Baumärkten und Fachgeschäften los. Medikamente werden in vielen Apotheken entgegengenommen. Fragen Sie im Zweifel auch immer dort nach, wo Sie ein Produkt erworben haben, ob eine Annahme von Resten und Rückständen möglich ist.

Sonderabfälle in die Schadstoffsammlung

Umweltgefährliche Stoffe und Produktreste sind Sonderabfälle und gehören in die Schadstoffsammlung. Viele handels- und haushaltsübliche Produkte enthalten solche Stoffe. Schadstoffhaltige Produkte bzw. Reste und Rückstände können die Gesundheit und Umwelt in besonderem Maße schädigen und müssen deshalb in die Schadstoffsammlung, wo sie entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sachgemäß behandelt werden. Die Entsorgung durch die Sammelstellen erfolgt zum Beispiel über Hochtemperaturverbrennungsanlagen oder spezielle Deponien. Wertstoff- und Recyclinghöfe sowie die mobilen Schadstoffsammlungen Ihrer Region sind die richtigen Anlaufstellen für die Entsorgung solcher Abfälle. Als Verbraucher können Sie auf diesem Wege haushaltsübliche Mengen abgeben. Schadstoffhaltige Produkte sind auf der Verpackung oder dem Etikett mit den entsprechenden Gefahrenzeichen gekennzeichnet. Sofern keine eindeutuge Kennzeichnung vorhanden ist, beschriften Sie Ihre Abfälle bitte nach bestem Wissen selbst und geben Sie diese nur persönlich ab. Flüssigkeiten und Pulver müssen in dicht schließenden Behältern abgegeben werden. Schütten Sie die Abfälle nie zusammen, da giftige Gase oder explosive Gemische entstehen können.

Was gehört nicht in die Schadstoffsammlung?

Elektrogeräte und Elektroschrott, Kühlgeräte, Altmetalle und Schrott, Bauschutt und Erdaushub, Altöl und Ölfilter, Altreifen, Sperrmüll, Verpackungsmaterialien, explosive und Feuerwerkskörper, Kampfstoffe, Tierkörper, infektiöse Abfälle, radioaktive Abfälle, Gasflaschen...

Altöl und Ölfilter können bei gewerblichen Sammelstellen und im Fachhandel zurückgegeben werden.

Ausgehärtete Farben und Lacke können über den Restmüll entsorgt werden, da die Lösungsmittel bereits entwichen sind.

Die Inhaltsstoffe von Wandfarben sind als ungefährlich eingestuft. Lassen Sie die Farben eintrocknen und entsorgen Sie diese dann über den Restmüll.

Restentleerte Farbeimer, Kanister, Dosen und Spraydosen sowie ähnliche Verpackungen mit Grünem Punkt sind über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack zu entsorgen, sofern keine anderen Rücknahmesysteme durch die Hersteller vorgesehen sind.

Schadstoffe gehören in den Sondermüll

Gefährliche Abfälle sind Gegenstände und Stoffe von denen eine potenzielle Gefährdung für Umwelt, Natur und Gesundheit ausgeht. Umgangssprachlich werden solche Abfälle als Sondermüll oder Sonderabfall bezeichnet. Sondermüll ist jedoch nicht nur umweltschädlich, sondern auch Träger von Wertstoffen. Diese Wertstoffe können über verschiedene Recyclingverfahren zurückgewonnen werden. Voraussetzung hierfür ist die ordentliche Rückführung des wertstoffhaltigen Sondermülls an die entsprechenden Annahmestellen. Jeder von uns trägt dafür seine Verantwortung. In Haushalten sammeln sich im Laufe der Zeit Sonderabfälle an. Mehrmals im Jahr können Sie Ihren Sondermüll zum Beispiel über die mobile Schadstoffsammlung entsorgen. Ganzährig stehen Ihnen bundesweit auch die Wertstoff und Recyclinghöfe für die Entsorgung von Sondermüll zur Verfügung. Für private Haushalte und haushaltsübliche Mengen ist die Abgabe kostenlos. Auch der Handel nimmt Gegenstände zurück, die gefährliche Stoffe enthalten. So finden Sie in vielen Bau- und Supermärkten Behälter zur korrekten Entsorgung von Akkus und Batterien. Gut die Hälfte dieser Stromquellen wird z.B. noch immer über den gewöhnlichen Restmüll entsorgt! PU Schaumdosen geben Sie ebenfalls im Baumarkt ab. Starterbatterien nehmen auch der Handel oder KFZ Werkstätten bei Neukauf entgegen. Getriebeöle und Ölfilter entsorgen Sie ebenfalls an diesen Stellen. Zu den gefährlichen Abfällen zählen unter anderem Lösemittel, Reiniger, Benzin und Mineralöle, Pflanzenschutzmittel, Säuren, Laugen, Lackschlämme, Laborchemikalien und schwermetallhaltige Stoffe. Entsorgen Sie diese Dinge ordnungsgemäß!

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